Darlehen & Privat · Stufe: Klausur-Spezial
Buchungssatz: Warenentnahme für private Zwecke
Nimmt die Inhaberschaft Ware privat, ist das umsatzsteuerlich wie ein Verkauf an sich selbst. Gebucht wird über Unentgeltliche Wertabgaben mit Umsatzsteuer.
Beispiel mit Lösung
Für private Zwecke werden Waren entnommen, Einkaufspreis 1.020,00 € netto. Die Entnahme ist umsatzsteuerpflichtig (unentgeltliche Wertabgabe, 19 %).
Richtiger Buchungssatz
Privat 1.213,80 € an Unentgeltliche Wertabgaben 1.020,00 €, Umsatzsteuer 193,80 €
Soll
Privat1.213,80 €
Haben
Unentgeltliche Wertabgaben1.020,00 €
Umsatzsteuer193,80 €
Warum so?
- Privat: Privatentnahme mindert das Eigenkapital → Soll
- Unentgeltliche Wertabgaben: Ertrag entsteht → Haben
- Umsatzsteuer: Passivkonto nimmt zu → Haben
Rechnung
- USt: 19 % von 1.020,00 € = 193,80 €
- Bruttobetrag: 1.020,00 € + 193,80 € = 1.213,80 €
Typischer Fehler
Die Entnahme ohne Umsatzsteuer buchen.
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Drei Aufgaben zu genau diesem Fall, mit anderen Zahlen. Beträge gehen mit oder ohne Tausenderpunkt, z. B. 2.380,00 oder 2380.
Geschäftsfall
Für private Zwecke werden Waren entnommen, Einkaufspreis 1.290,00 € netto. Die Entnahme ist umsatzsteuerpflichtig (unentgeltliche Wertabgabe, 19 %).
Soll
Zugang Aktiv · Aufwand · Abgang Passiv
Summe Soll0,00 €
Haben
Zugang Passiv · Ertrag · Abgang Aktiv
Summe Haben0,00 €
Häufige Fragen
Wie lautet der Buchungssatz für „Warenentnahme für private Zwecke“?
Beispiel: Privat 1.213,80 € an Unentgeltliche Wertabgaben 1.020,00 €, Umsatzsteuer 193,80 €.
Woran erkenne ich diesen Fall?
Nimmt die Inhaberschaft Ware privat, ist das umsatzsteuerlich wie ein Verkauf an sich selbst. Gebucht wird über Unentgeltliche Wertabgaben mit Umsatzsteuer.
Was ist der typische Fehler?
Die Entnahme ohne Umsatzsteuer buchen.
