Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Im BAB werden die Gemeinkosten auf Kostenstellen verteilt. Daraus ergeben sich die Zuschlagssätze für die Kalkulation.
Formeln
- Primärverteilung: Gemeinkosten nach Schlüsseln (Fläche, Köpfe, kWh …) auf die Kostenstellen
- Sekundärverteilung: Hilfskostenstellen nach ihren Leistungen auf die Hauptkostenstellen umlegen
- MGK-Zuschlag = MGK / MEK · 100; FGK-Zuschlag = FGK / FEK · 100
- VwGK- und VtGK-Zuschlag = Gemeinkosten / Herstellkosten · 100
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Drei Aufgaben zu diesem Thema. Beträge mit oder ohne Tausenderpunkt, Komma für die Cent.
Aufgabe
Im Betriebsabrechnungsbogen sollen Gebäudekosten von 22.000,00 € nach der Fläche auf die Kostenstellen verteilt werden.
| Kostenstelle | Fläche (m²) |
|---|---|
| Material | 140 |
| Fertigung | 390 |
| Verwaltung | 280 |
| Vertrieb | 70 |
Anteil Fertigung in €
Anteil Verwaltung in €
Beträge wie 12.500 oder 12500,50; Prozent als Zahl (12,5). Auf Cent bzw. 2 Nachkommastellen runden.
Beispiel mit Rechenweg
Im Betriebsabrechnungsbogen sollen Gebäudekosten von 7.840,00 € nach der Fläche auf die Kostenstellen verteilt werden.
| Kostenstelle | Fläche (m²) |
|---|---|
| Material | 160 |
| Fertigung | 70 |
| Verwaltung | 360 |
| Vertrieb | 390 |
Rechenweg
- 1.Gesamtfläche = 160 + 70 + 360 + 390 = 980 m²
- 2.Kosten je m² = 7.840,00 € / 980 = 8,00 €
- 3.Fertigung: 70 · 8,00 € = 560,00 €; Verwaltung: 360 · 8,00 € = 2.880,00 €
Typischer Fehler: Die Kosten gleichmäßig auf die Kostenstellen verteilen statt nach dem Verteilungsschlüssel.
Nach der Verteilung im BAB stehen diese Summen fest. Es gibt keine Bestandsveränderungen. Berechne die vier Zuschlagssätze (2 Nachkommastellen).
| Position | Betrag |
|---|---|
| Fertigungsmaterial (MEK) | 95.000,00 € |
| Fertigungslöhne (FEK) | 187.000,00 € |
| Materialgemeinkosten | 22.800,00 € |
| Fertigungsgemeinkosten | 280.500,00 € |
| Verwaltungsgemeinkosten | 79.015,50 € |
| Vertriebsgemeinkosten | 49.750,50 € |
Rechenweg
- 1.MGK-Zuschlag = 22.800,00 € / 95.000,00 € · 100 = 24,00 %
- 2.FGK-Zuschlag = 280.500,00 € / 187.000,00 € · 100 = 150,00 %
- 3.Herstellkosten = 95.000,00 € + 22.800,00 € + 187.000,00 € + 280.500,00 € = 585.300,00 €
- 4.VwGK-Zuschlag = 79.015,50 € / 585.300,00 € · 100 = 13,50 %; VtGK-Zuschlag = 49.750,50 € / 585.300,00 € · 100 = 8,50 %
Typischer Fehler: Verwaltungs- und Vertriebszuschlag auf die Einzelkosten statt auf die Herstellkosten beziehen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Hilfskostenstelle?
Hauptkostenstellen geben ihre Kosten direkt an die Produkte weiter, Hilfskostenstellen (Fuhrpark, Kantine) arbeiten für andere Kostenstellen und werden auf sie umgelegt.
